Weiterbildungsseminare für Datenschutzbeauftragte:


Nach dem neuen § 4f Abs. 3 S. 7 BDSG haben verantwortliche Stellen dem Datenschutzbeauftragten zur Erhaltung seiner Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. Die Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten ist nun also gesetzliche Pflicht!


Seminar “Schulung der Mitarbeiter im Datenschutz - Konzepte entwickeln und umsetzen”


Seminar “Rechtssicherer Umgang mit E-Mail im Unternehmen”


Seminar “Der gläserne Mensch”


Seminar “Beschäftigtendatenschutz - viele Skandale und eine Novelle”


Seminar “Juristisch für Datenschützer”