Weiterbildungsseminare für Datenschutzbeauftragte:
Nach dem neuen § 4f Abs. 3 S. 7 BDSG haben verantwortliche Stellen dem Datenschutzbeauftragten zur Erhaltung seiner Fachkunde die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen. Die Weiterbildung des Datenschutzbeauftragten ist nun also gesetzliche Pflicht!